Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für koelnsafe.de und Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite www.koelnsafe.de ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Barrierefreie Videoplayer (Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription)
- Berücksichtigung benutzerdefinierter Einstellungen
- Alternativtexte für Bedienelemente
- Alternative Zugangswege
- Aktuelle Position des Fokus deutlich
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04. September 2023 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Bewertung durch den Dienstleister Appmatics GmbH, Wilhelm-Mauser-Straße 14-16, 50827 Köln.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.koelnsafe.de auffallen, oder Sie Fragen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte haben, wenden Sie sich gerne an die folgenede Redaktion:
AG§78 SGB VIII Gewaltprävention
Geschäftsführung: Gabriele Bänsch
Sprecher*innen: Mechthild Böll
Chris Kolb
Gabriele.baensch@stadt-koeln.de
Tel. 0221-221-26280
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieser E-Mail personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an Name der Dienststelle der Stadt Köln übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Die Überwachungsstelle ist per E-Mail erreichbar über: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Redaktion der Name der Dienststelle der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: